Thema
Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V
Der Leitfaden Prävention, erstellt vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene, definiert die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung. Er dient als Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur frühzeitigen Vorbeugung von Krankheitsrisiken und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen der Versicherten. Diese Maßnahmen sollen auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Krankenkassen sind für die Umsetzung der im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen zuständig. Leitfaden wurde unter Einbeziehung unabhängiger wissenschaftlicher Experten und der Beratung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.