Thema

Leitfaden Prävention

Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V


Der Leitfaden Prävention, erstellt vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Krankenkassenverbänden auf Bundesebene, definiert die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung. Er dient als Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur frühzeitigen Vorbeugung von Krankheitsrisiken und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen der Versicherten. Diese Maßnahmen sollen auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Krankenkassen sind für die Umsetzung der im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen zuständig. Leitfaden wurde unter Einbeziehung unabhängiger wissenschaftlicher Experten und der Beratung von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.

Ziele:

Die Ziele des Leitfadens Prävention sind die frühzeitige Vorbeugung von Krankheitsrisiken und die Stärkung der gesundheitlichen Potenziale der Versicherten durch qualitativ hochwertige Maßnahmen, die auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Zudem soll die Einbeziehung wissenschaftlicher Experten und die Beratung von Menschen mit Behinderungen fundierte und inklusive Präventionsstrategien sicherstellen.


Umsetzung:

bundesweit



Herausgeber:

GKV-Spitzenverband 

Reinhardtstr. 28 

10117 Berlin


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