Thema
Gefährdungsbeurteilung in Kitas
Handlungshilfe von der Unfallkasse Hessen
Die Unfallkasse Hessen bietet eine praxisnahe Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen. Diese dient dazu, Risiken für Beschäftigte und Kinder frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Eine systematische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und dient der Prävention. Sie trägt dazu bei, Unfälle, gesundheitliche Belastungen und Ausfallzeiten zu reduzieren und eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.
Die Broschüre beschreibt typische Gefährdungen – von Stürzen bis Lärmbelastung – und bietet Checklisten und Praxisbeispiele für eine einfache Umsetzung, etwa für Gruppenräume oder Außengelände. Ein Schwerpunkt liegt auf der Organisation des Arbeitsschutzes, von regelmäßigen Prüfungen bis zur Einbindung von Sicherheitsbeauftragten.