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Fördermittel für Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen


Die Förderrichtlinie des BMUV unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich an die Folgen der Klimaerhitzung anzupassen. Besonders vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige, Kinder oder Wohnungslose sind stark betroffen und benötigen Schutz. Gefördert werden Klimaanpassungskonzepte, Umsetzung konkreter Maßnahmen, Personalförderung für Klimaanpassungsbeauftragte. Der Fokus liegt auf naturbasierten Lösungen, die nachhaltige Synergien schaffen. Die geförderten Einrichtungen sollen als Best-Practice-Beispiele dienen und zur Nachahmung anregen.

Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2026. Informieren Sie sich über das nächste Förderfenster unter Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Umsetzung:

Bundesweit





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