Thema

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Praxisleitfaden der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)


Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb der letzten 12 Monate mehr als 6 Wochen, ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Für die Beschäftigten bleibt die Teilnahme am BEM freiwillig.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gestaltet sich als strukturierten und kooperativen Prozess zwischen Arbeitgeber*innen und dem Beschäftigten. Gemeinsam werden geeignete Maßnahmen ermittelt, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Mögliche Maßnahmen können eine stufenweise Wiedereingliederung, Schulungen oder die Identifikation und Verringerung betrieblicher Belastungen sein. Neben dem Kita-Träger und dem Beschäftigten können eine für das BEM beauftrage Person, ein BEM-Team (z. B. Betriebsärzt*in, Betriebsrat, Personalabteilung, Führungskraft), sowie bei Bedarf externe Fachstellen (z. B. Integrationsamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) und die Schwerbehindertenvertretung am Verfahren beteiligt sein. 

Der Praxisleitfaden der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kann zur Unterstützung bei der Umsetzung des BEM dienen. 

Ziele:

  • Unterstützung bei der Umsetzung eines erfolgreichen BEM
  • Sicherung des Arbeitsplatzes und Unterstützung der Rückkehr nach längerer Krankheit
  • Vorbeugung weiterer Arbeitsunfähigkeit durch individuelle Maßnahmen

Umsetzung:

Bundesweit


Veröffentlichung:

12/2019


Kontakt/Herausgeber:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

https://www.bgw-online.de

 


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